Bisher war der Einsatz von Dispergatoren nur unzureichend reguliert, so dass eine gesetzliche Präzisierung und Klarstellung erforderlich waren. Mit der Novelle des Hohe-See-Einbringungsgesetzes wird der Einsatz von Dispergatoren im räumlichen Anwendungsbereich des HSEG (AWZ aller Staaten sowie der Hohen See) ausdrücklich geregelt. Ziel ist es, eine uneingeschränkte Freigabe zu verhindern und sicherzustellen, dass diese Chemikalien nur als letztes Mittel in Notlagen eingesetzt werden dürfen.
Der Einsatz ist ausschließlich dem Havariekommando des Bundes vorbehalten und nur zulässig, wenn bei einer Ölverschmutzung andere – insbesondere mechanische – Bekämpfungsmethoden nicht erfolgversprechend sind. Vor einer Anwendung müssen die möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter der Meeresumwelt sorgfältig abgewogen werden. Damit wird ein klarer und rechtssicherer Rahmen für die Gefahrenabwehr bei schweren Schiffshavarien geschaffen.