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EU-F-Gas-Verordnung

Klima | Energie

Abschnitt 10: Einfuhren und Ausfuhren

Für die Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, ist eine gültige Lizenz erforderlich. Diese erhält man über die Registrierung im F-Gas-Portal. Diese und weitere Sachverhalte zur Ein- und Ausfuhr werden in diesem Abschnitt thematisiert. weiterlesen

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Abschnitt 12: Berichterstattung

Grundsätzlich hat die Berichterstattung innerhalb der durch Art. 19 der Verordnung (EU) 2024/573 vorgegebenen Fristen über das von der Kommission bereitgestellte Portal zu erfolgen. Möchte ein Hersteller, Ein- oder Ausführer die eingetragenen Informationen korrigieren, so kann er die Korrektur nach dem von der Kommission festgelegten Stichtag nicht mehr selbst über das Portal vornehmen. In diesen… weiterlesen

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Abschnitt 4: Zertifizierung

Nachfolgend werden Fragen zu bestehenden und neuen Sachkundebescheinigungen beantwortet. Zu beachten ist, dass anerkannte Stellen vor der Ausstellung von vollumfänglichen Sachkundebescheinigungen nach den Mindestanforderungen der neuen Durchführungsverordnungen eine neue Anerkennung durch die zuständige Behörde benötigen. weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt