Chemikalien
Machbarkeitsstudie zur Unterstützung der Informationspflicht gemäß § 22 BiozidG/ChemG über alternative Maßnahmen zur Minimierung des Biozid-Einsatzes
Die Umsetzung der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG in nationale Gesetze erfolgte u.a. über das Chemikaliengesetz (ChemG). Dieses schreibt unter §22 Absatz 1a) Ziffer 5 vor, dass die Zulassungsstelle für Biozide "Informationen über physikalische, biologische, chemische und sonstige Maßnahmen als Alternative oder zur Minimierung des Einsatzes von Biozid-Produkten der Öffentlichkeit zur Verfügung"…weiterlesen