Das Inverkehrbringen verschiedener Erzeugnisse und Einrichtungen ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten untersagt. Dieser Abschnitt beantwortet spezifische Fragen zu den Themen Inverkehrbringen, Verwendung bzw. Instandhaltung und Wartung sowie Inbetriebnahme. weiterlesen
fluorierte Kältemittel
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Abschnitt 8: Kennzeichnung
Zum 1. Januar 2025 werden die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 durch die der Verordnung (EU) 2024/573 abgelöst. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass ab diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Kennzeichnung nicht nur beim Inverkehrbringen, d.h. der erstmaligen Lieferung oder Bereitstellung auf dem Markt gilt, sondern auch für die anschließende Lieferung oder Bereitstellung. weiterlesen
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Abschnitt 11: Berichterstattung
Grundsätzlich hat die Berichterstattung innerhalb der durch Art. 19 der Verordnung (EU) 2024/573 vorgegebenen Fristen über das von der Kommission bereitgestellte Portal zu erfolgen. Möchte ein Hersteller, Ein- oder Ausführer die eingetragenen Informationen korrigieren, so kann er die Korrektur nach dem von der Kommission festgelegten Stichtag nicht mehr selbst über das Portal vornehmen. In diesen… weiterlesen
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Abschnitt 10: Einfuhren und Ausfuhren
Für die Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, ist eine gültige Lizenz erforderlich. Diese erhält man über die Registrierung im F-Gas-Portal. Diese und weitere Sachverhalte zur Ein- und Ausfuhr werden in diesem Abschnitt thematisiert. weiterlesen
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Abschnitt 5: Phase down und Quotensystem
Kernelement der alten Verordnung (EU) Nr. 517/2014 war der sogenannte Phase down. Dieser wurde in der Verordnung (EU) 2024/573 verschärft. Dieser Abschnitt beschreibt die Neuerungen und liefert Antworten zu offenen Fragen. weiterlesen
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Abschnitt 6: Vorbefüllung
Seit dem 01. Januar 2017 gelten für mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vorbefüllte Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen besondere Vorschriften. Die Verordnung (EU) 2024/573 behält diese bei und konkretisiert und erweitert die Anforderungen an einigen Stellen. Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zu diesem Thema. weiterlesen
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Abschnitt 3: Aufzeichnungen
Die Verordnung 2024/573 enthält vielfältige Aufzeichnungspflichten. Fragen und Antworten auf häufige Fragen zu diesen Aufzeichnungspflichten finden Sie zukünftig in diesem Abschnitt. weiterlesen
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Klimaanlagen in Auto, Bus, Bahn und Transportkälteanlagen
Seit Januar 2011 verbietet eine EU-Richtlinie fluorierte Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Autoklimaanlagen. Daher muss das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) ersetzt werden, aus Umweltsicht am besten mit natürlichen Kältemitteln. Auch für die Klimatisierung bei Bus und Bahn gibt es schon umweltfreundliche Alternativen. weiterlesen