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Umweltfreundliche Beschaffung - Nr.: 1/2025

Liebe Leserin*lieber Leser,

das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) enthalten Verpflichtungen für die Bundesebene zur Berücksichtigung von Umweltaspekten in Vergabeverfahren. Ein neuer Bericht des UBA umfasst eine grundlegende rechtliche Betrachtung und Auslegung der beschaffungsrelevanten Vorgaben beider Gesetze und gibt Hinweise und Empfehlungen zu ihrer Operationalisierung entlang der Stufen des Vergabeverfahrens (Bedarfsfeststellung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien und Auftragsausführungsbedingungen).

Am 06. Mai 2025 veranstalten das Öko-Institut und das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag des Umweltbundesamtes den Fachworkshop “Auf dem Weg: Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung“. Mitarbeiter*innen aus öffentlichen Verwaltungen sowie Fachexperten*Fachexpertinnen mit Bezug zur zirkulären Beschaffung werden im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau darüber diskutieren, welche Anforderungen zu stellen sind, um beschaffte Produkte länger nutzen zu können, wie die Weitergabe nicht mehr genutzter, aber noch funktionierender Produkte umgesetzt, und wie die Umsetzung einer zirkulären Beschaffung gemonitort werden kann.
Bei Interesse melden Sie sich gern bis 28. März 2025 unter diesem Link an.

Eine interessante Lektüre
Ihre UBA-Redaktion

Impressum

Umweltbundesamt
Fachgebiet III 1.3
Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340/2103-3678
Fax: 0340/2104-3678

Redaktion
Dagmar Huth | dagmar.huth@uba.de

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