Für die Bewertung, inwieweit die EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge ihre Ziele erreicht haben, leitete die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation ein. Zu den Zielen gehören insbesondere die Förderung eines hohen Wettbewerbsniveaus im Binnenmarkt, eine höhere Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren, Transparenz sowie die Förderung einer umweltfreundlicheren, sozialeren und innovativeren europäischen Wirtschaft. Bis zum 7. März 2025 konnten Rückmeldungen eingesendet werden. Die eingereichten Beiträge werden in die Bewertung der Richtlinien durch die Kommission einfließen.
In der Pressemitteilung vom 13. Dezember 2024 verdeutlicht die EU-Kommission ihr Vorhaben zur Evaluierung der europäischen Vergaberichtlinien. Nach Darstellung der EU-Kommission sind von der Evaluierung die Richtlinien
- über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU),
- über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) und
- über die Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (2014/25/EU)
betroffen.
Eine Schlüsselrolle bei der Reform der EU-Vergaberichtlinien wird die von der EU-Kommission benannte Stakeholder-Expertengruppe einnehmen. Sie soll der Kommission qualitativ hochwertige rechtliche, wirtschaftliche, technische und praktische Erkenntnisse und Fachkenntnisse zur Verfügung stellen, um die öffentliche Beschaffungspolitik der Europäischen Union mitzugestalten. Die Gruppe setzt sich aus 10 Einzelpersonen und 10 Organisationen zusammen. Deutschland wird in der Expertengruppe durch die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND GmbH) vertreten sein.