Nachhaltigkeit im öffentlichen Einkauf hat für den Hamburger Senat eine hohe Priorität. Der beschlossene Leitfaden macht Kreislauffähigkeit, Langlebigkeit sowie die Reparaturfähigkeit von Produkten zu wichtigen Einkaufskriterien. Darüber hinaus enthält er allgemeine Hilfestellungen und Vorgaben zu Gleichstellungsaspekten sowie fairen Arbeitsbedingungen. Der Leitfaden ist eine Erweiterung des bereits bestehenden Umweltleitfadens und ist in enger Zusammenarbeit mit Beteiligten aus Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft erarbeitet worden.
Bei der Weiterentwicklung des Umweltleitfadens wurden insbesondere die Produktgruppen Textilien, Elektronik, IT, Reinigungsdienstleistungen und Lebensmittel umfangreich überarbeitet und um soziale Nachhaltigkeitsaspekte erweitert.
Der Nachhaltigkeitsleitfaden enthält weiterhin eine Negativliste, die unter anderem den Einkauf von nicht-reparierbaren Elektrogeräten, von Torfprodukten oder Einweggeschirr ausschließt.
Der Nachhaltigkeitsleitfaden gilt seit Januar 2025 verbindlich für Vergaben der Kernverwaltung, Landesbetriebe und staatlichen Hochschulen. Für öffentliche Unternehmen wird die Anwendung empfohlen. Künftig soll die Nachhaltigkeit im Einkauf der Stadt auch noch gezielter gemessen und gesteuert werden. Dafür wird ein Monitoring zur Erhebung von Daten und Kennzahlen für die nachhaltige Beschaffung etabliert. Der Nachhaltigkeitsleitfaden soll regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf angepasst werden.