Dr. Ines Oehme, Umweltbundesamt, Fachgebiet III 1.3 "Ökodesign, Umweltkennzeichnung, umweltfreundliche Beschaffung":
Ein typisches Beispiel, was häufig angesprochen wird, sind die Tintenstrahldrucker. Bei einer Reihe von diesen Geräten gibt es eine Konstruktion, da ist ein Tintenschwämmchen enthalten, das nimmt die Resttinte von Reinigungsvorgängen auf. Dieses Schwämmchen hat eine begrenzte Kapazität. Bei einigen dieser Geräte gibt es eine Schutzfunktion, die – nach Annahme, das Tintenschwämmchen sei voll –eine Fehlermeldung gibt und der Drucker druckt nicht mehr.
Das kann man allerdings auch anders lösen. Wir sehen am Markt eine Reihe von Geräten, die mit dem Resttintenbehälter arbeiten, der leicht gereinigt werden kann, der ausgetauscht werden kann – im Unterschied zu so einem Resttintenschwämmchen, was häufig so eingebaut ist, dass ein Austausch eigentlich nicht vorgesehen ist. Und das große Problem dabei ist, dass dies vielen Verbrauchern und Verbraucherinnen beim Kauf nicht bewusst ist und, dass sie keine Informationen darüber erhalten für welche Druckkapazität dieser Drucker überhaupt vorgesehen ist. Hier sehen wir natürlich einen Handlungsbedarf, um die Transparenz am Markt zu erhöhen.