Inhaltsverzeichnis
Mit welchen Umwelttipps Sie beim Kühlschrank Energie sparen
- Kaufen Sie Kühlschränke mit niedrigem Stromverbrauch.
- So groß wie nötig, so klein wie möglich: Zu große Kühlschränke kosten unnötig Strom.
- Öffnen Sie den Kühlschrank jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.
- Nutzen Sie Ihren Kühlschrank so lange wie möglich und reparieren Sie diesen bei Bedarf.
- Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.
Gewusst wie
Kühlschränke gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Auch die Herstellung eines Kühlschranks benötigt wertvolle Ressourcen und verursacht umweltschädliche Emissionen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Umweltbelastungen verringern können.
Sparsames Gerät kaufen: Kühl- und Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 20 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 300 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Kaufen Sie deswegen ein sparsames Gerät. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Die sparsamsten Kühlgeräte befinden sich aktuell in den Klassen A oder B. Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt. Mittels des QR-Codes auf dem Label finden Sie weitere Informationen über das betreffende Model auf der neuen EU-Produktdatenbank (EPREL).
Die richtige Größe wählen: Kühlgeräte gibt es mit und ohne Gefrierfach oder als Kühl-Gefrier-Kombination. Dabei gilt: Kalkulieren Sie Ihren Kühlbedarf beim Kühlschrankkauf eher vorsichtig. Denn auch der nicht genutzte Stauraum erhöht den Energieverbrauch. Achten Sie aber gleichzeitig auf die angegebenen Jahreswerte in kWh – so kann es nämlich durchaus sein, dass größere Geräte einen gleichen oder geringeren Stromverbrauch aufweisen.
Die Stiftung Warentest gibt als Richtgröße für Kühlschränke bei 1- bis 2-Personen-Haushalten ca. 90 Liter Nutzinhalt an. Für das Gefriervolumen werden 50 bis 80 Liter bei geringer und 100 bis 130 Liter bei großzügiger Vorratshaltung vorgeschlagen. Auf dem Markt erhältliche Kühl-Gefrier-Kombinationen weisen aber durchschnittlich wesentlich höhere Nutzinhalte im Kühlbereich auf. Falls bereits ein separates Gefriergerät vorhanden ist, wäre ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Je nach Alter des Gefriergerätes kann sich allerdings ein Wechsel zu einer effizienten Kühl-Gefrier-Kombination lohnen.
Reparieren lassen und lange nutzen: Wenn Ihr Kühlschrank einen Defekt hat, lassen Sie ihn nach Möglichkeit reparieren und verhelfen Sie so dem Kühlschrank zu einer möglichst langen Nutzungsdauer. Denn die Herstellung eines Neugeräts ist ebenfalls umweltbelastend und verbraucht wertvolle Ressourcen, die auch oft nur unzureichend zurückgewonnen werden können. Darüber hinaus wird zukünftig nicht mehr mit großen Effizienzsprüngen bei neuen Kühlschränken gerechnet. Falls Sie Ihren Kühlschrank innerhalb der letzten zwei Jahre gekauft oder eine Zusatzgarantie abgeschlossen haben, sollten Sie für die Reparatur Ihre Verbraucherrechte in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:
- Fragen Sie nach dem Reparatur- und Wartungsangebot sowie nach der Ersatzteilverfügbarkeit.
- Fragen Sie, welche einfachen Reparaturen Sie selbst durchführen können.
- Garantiedauer sowie Zusatzgarantien können ein Merkmal für einen langlebigen Kühlschrank sein. Prüfen Sie vorab, ob Zusatzkosten entstehen und welche Reparaturfälle abgedeckt sind.
Austausch von funktionsfähigen Geräten nur im Ausnahmefall: Der Austausch eines älteren funktionsfähigen Kühlschrankes durch ein hocheffizientes Neugerät ist nur im Ausnahmefall ökologisch sinnvoll. Das ist dann der Fall, wenn Sie Ihren Kühlschrank vor dem Jahr 2005 gekauft haben oder er eine niedrige Energieeffizienzklasse besitzt und Sie ihn gegen einen neuen Kühlschrank in der höchsten Energieeffizienzklasse austauschen (siehe Abbildung unten). Wenn Sie hingegen einen Kühlschrank der vormals höchsten Effizienzklasse nutzen, dann bringt aus ökologischer Sicht der Ersatz durch ein sparsameres Modell kaum Vorteile. Lassen Sie auch diese Geräte bei einem Defekt reparieren. Besitzen Sie nach dem heutigen Stand einen sehr effizienten Kühlschrank, sollten Sie diesen möglichst lange nutzen und bei Bedarf reparieren.
Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Kühlschranks und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen".
Was Sie noch tun können:
- Als Alternative zum Neukauf können Sie auch Gebrauchtgeräte z. B. mit Garantie vom Händler erwerben, denn so wird die Herstellung eines Neugerätes vorerst vermieden.
- Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R-600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln.
- Den Kühlschrank nicht zu lange öffnen.
- Temperatur regulieren: 7 °C im Kühlschrank und -18 °C im Gefrierfach reichen aus.
- Keine warmen Speisen hineinstellen.
- Kühlschränke nicht in die Nähe von Wärmequellen (z.B. Herd) stellen und nicht direkter Sonneneinstrahlung aussetzen.
- Das Gerät bei Bedarf abtauen.
- Der Reif von Lebensmitteln verbraucht Energie, daher die Lebensmittel gut verpacken.
- Wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie Ihren Kühlschrank auf die niedrigste Stufe stellen.
- Kühlschrank regelmäßig auswischen.
Hintergrund
Seit 1995 ist in Deutschland der Einsatz von vollhalogenierten, Ozonschicht schädigenden Kohlenwasserstoffen (FCKW) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgeräten verboten. Das Inverkehrbringen von Haushaltskühl- und gefriergeräten, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten, ist in der EU seit 1. Januar 2015 verboten, ab dem 1. Januar 2026 gilt das Verbot für alle fluorierten Treibhausgase, unabhängig vom Treibhauspotenzial. In Altgeräten können FCKW und HFKW jedoch vorkommen. Durch illegal entsorgte Kühlschränke können diese Stoffe unkontrolliert in die Atmosphäre entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R-600a) als Kältemittel und Pentan (R-601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.
Marktbeobachtung: Besonders energieeffiziente Kühlgeräte sind nach dem Energieeffizienzlabel mit in der höchsten Energieeffizienzklasse bewertet, s. EU-Energielabel. Ihre Marktanteile lagen im Jahr 2018 bei 82,9 %. Die Marktentwicklung der energieeffizienten Kühlgeräte zeigt beispielhaft, wie stark effiziente Haushaltsgeräte an Bedeutung zulegen konnten: Ihr Marktanteil stieg von lediglich 9 % im Jahr 2008 innerhalb von nur 6 Jahren auf 68,9 % im Jahr 2014 (GfK 2015).
Quellen: GfK - Gesellschaft für Konsumforschung (2015): Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung.