Beim Gefrierschrank den Stromverbrauch im Auge behalten

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Gefriergeräte gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt
Quelle: Tran-Photography / Fotolia.com

Inhaltsverzeichnis

 

Welche Umwelttipps Sie bei Gefriergeräten beachten sollten

  • Kaufen Sie Gefriergeräte mit niedrigem Stromverbrauch (auf EU-Energielabel achten).
  • Stellen Sie Gefriergeräte nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine, Waschmaschine oder in die Sonne. 
  • Öffnen Sie Gefrierschrank und -truhe jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.
  • Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.
 

Gewusst wie

Sparsame Geräte: Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören wie Kühlgeräte zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 30 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 450 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf dem EU-Energielabel in Kilowattstunden (kWh) angegeben, das Sie im Elektromarkt und online bei jedem Gerät finden. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgte die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Aufgrund neuer Messmethoden finden sich die aktuell effizientesten Geräte in Klasse A oder B.

Neukauf oder weiternutzen und reparieren? Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Gefrierschrank mehr als rund 430 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten.

Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht.
Vergleichsrechnung Kühl- und Gefriergeräte

Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.

Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025)

Die richtige Größe: Bei Gefriergeräten gilt die Erfahrung, dass sich das Einfrierverhalten der Gerätegröße anpasst: Je größer das Gerät, umso größer wird die persönliche Vorratshaltung. Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Die Stiftung Warentest gibt als Faustregel für das Gefriervolumen 40 bis 80 Liter pro Person an. Wichtig: Bei separatem Gefriergerät ist ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Wenn möglich, sollte das Gefriergerät an einen kühlen Ort (z. B. Keller) gestellt werden.

Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gefriergerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠UBA-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen".

Was Sie noch tun können:

  • Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R 600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln.
  • Öffnen Sie den Deckel / die Tür nicht zu lange.
  • Temperatur regulieren: Minus 18 °C im Gefriergerät reichen aus.
  • Das Gerät regelmäßig abtauen, wenn sich Eis gebildet hat, da ansonsten der Energieverbrauch erhöht ist.
  • Lebensmittel gut verpacken, denn Feuchtigkeit aus dem Gefriergut wird zu Eis im Gerät, das den Energieverbrauch erhöht.
 

Hintergrund

Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (⁠FCKW⁠) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden,  die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren sind aber immer noch viele Geräte mit HFKW oder sogar FCKW im Einsatz. Durch illegal entsorgte Gefrierschränke können FCKW oder HFKW unkontrolliert in die ⁠Atmosphäre⁠ entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen.

In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R 600a) als Kältemittel und Pentan (R 601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:

EU-Energielabel Kühlgeräte
EU-Energielabel Kühlgeräte
Quelle: Europäische Kommission
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