Bei der Gefriertruhe den Stromverbrauch im Auge behalten

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Gefriergeräte gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt
Quelle: Tran-Photography / Fotolia.com

Inhaltsverzeichnis

 

Welche Umwelttipps Sie bei Gefriergeräten beachten sollten

  • Kaufen Sie Gefriergeräte mit niedrigem Stromverbrauch (auf EU-Energielabel achten).
  • So groß wie nötig, so klein wie möglich: Zu große Gefriergeräte kosten unnötig Strom.
  • Öffnen Sie Gefrierschrank und -truhe jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.
  • Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.
 

Gewusst wie

Sparsame Geräte: Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören wie Kühlgeräte zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 30 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 450 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Aufgrund neuer Messmethoden finden sich die aktuell effizientesten Geräte in Klasse B oder C. Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt.

Die richtige Größe: Bei Gefriergeräten gilt die Erfahrung, dass sich das Einfrierverhalten der Gerätegröße anpasst: Je größer das Gerät, umso größer wird die persönliche Vorratshaltung. Dabei ist zu beachten: Je größer das Gefrierfach beziehungsweise das Gefriervolumen, desto höher sind die Stromkosten. Denn auch der nicht genutzte Stauraum erhöht den Energieverbrauch. Kalkulieren Sie deshalb Ihren Vorratsbedarf an Gefriergut eher vorsichtig. Die Stiftung Warentest gibt als Faustregel für das Gefriervolumen 40 bis 80 Liter pro Person an. Wichtig: Bei separatem Gefriergerät ist ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Wenn möglich, sollte das Gefriergerät an einen kühlen Ort (z.B. Keller) gestellt werden.

Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gefriergerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠UBA-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen".

Was Sie noch tun können:

  • Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R 600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln.
  • Öffnen Sie den Deckel / die Tür nicht zu lange.
  • Temperatur regulieren: Minus 18 °C im Gefriergerät reichen aus.
  • Gefriergeräte nicht in die Nähe von Wärmequellen (z.B. Herd, Spülmaschine, Waschmaschine) stellen und nicht direkter Sonneneinstrahlung aussetzen.
  • Das Gerät regelmäßig abtauen, wenn sich Eis gebildet hat, da ansonsten der Energieverbrauch erhöht ist.
  • Der Reif von Lebensmitteln verbraucht Energie, daher die Lebensmittel gut verpacken.
Ein leerer Kühlschrank verbraucht unnötig viel Strom
Kaufberatung Kühlschrank
Quelle: Umweltbundesamt
 

Hintergrund

Die Verwendung von vollhalogenierten, Ozonschicht schädigenden Kohlenwasserstoffen (⁠FCKW⁠) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgeräten ist seit 1995 in Deutschland verboten. Seit dem 1. Januar 2015 ist in der EU auch das Inverkehrbringen von Haushaltskühl- und gefriergeräten verboten, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten, das Verbot des Inverkehrbringens gilt ab dem 1. Januar 2026 für alle Geräte, in denen fluorierte Treibhausgase enthalten sind. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren sind aber immer noch viele betroffene Geräte im Einsatz. Durch illegal entsorgte Gefrierschränke können FCKW oder HFKW unkontrolliert in die ⁠Atmosphäre⁠ entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen.

In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R 600a) als Kältemittel und Pentan (R 601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:

EU-Energielabel Kühlgeräte
EU-Energielabel Kühlgeräte
Quelle: Europäische Kommission
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