Kosten der energetischen Sanierung von Mietwohnungen fair teilen

Handwerker auf einem Baugerüst dämmt eine Hausfassadezum Vergrößern anklicken
Energetische Gebäudesanierung kostet Geld, spart aber anschließend Geld für Heizkosten.
Quelle: mitifoto / Fotolia.com

Bis 2045 sollen Gebäude treibhausgasneutral sein, so das Bundesklimaschutzgesetz. Millionen Immobilien müssen energetisch saniert werden. Zahlt der Eigentümer oder kommen Mietende dafür auf? Wie sieht eine faire Kosten-Nutzen-Verteilung aus? Damit beschäftigt sich ein Forschungsprojekt unter Beteiligung des Umweltbundesamtes.

Fragestellung

Das im August 2022 gestartete Projekt trägt den Titel FLAMME (Fairness, Lastenverteilung und Akzeptanz des Mietrechts bei Modernisierungen für Energieeffizienz). Es untersucht, wie Kosten und Nutzen für energetische Modernisierungen aufgeteilt werden können. Sollten Eigentümer die Sanierungskosten tragen, weil die Bausubstanz maßgeblich über den Heizenergieverbrauch bestimmt, oder die Mieter, die Heizkosten sparen? Wie sollen Heizkosten generell verteilt werden? Welche Aufteilung sieht das Mietrecht vor? Was wäre fair und würde dem langfristigen Charakter der Sanierung, dem Interesse der Vermietenden an der Refinanzierung der Sanierung sowie der Bereitschaft von Mietenden gerecht, mehr Miete für niedrigere Heizkosten oder klimaschonendes Wohnen zu zahlen? Welchen Anteil an den Kosten soll die Gesellschaft übernehmen? 

Methodischer Ansatz

Die Forschenden untersuchen rechtsökonomisch und -ethisch das Umlagesystem des deutschen Mietrechts sowie neue Umlagemodelle: beispielsweise die Integration der Modernisierungsumlage ins Betriebskostenrecht, die Nutzung von Staffelmietverträgen, Konzepte wie das Warmmietensystem in Schweden oder ein energetischer Mietspiegel. Auf Basis von Sanierungsbeispielen, die die Erreichung der Klimaziele bei typischen Mietgebäuden sicherstellen, werden zu den aus den Umlagesystemen resultierenden Belastungsverteilungen die Interessengruppen befragt, um zu erheben, welche Umlagesysteme von wem als fair wahrgenommen werden. Diese könnten die Akzeptanz der gesellschaftlich notwendigen Modernisierungsmaßnahmen steigern.

Partner aus Forschung und Praxis

Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und ⁠Klimaschutz⁠ (⁠BMWK⁠) im Rahmen der Förderlinie „Energiewende und Gesellschaft“ des 7. Energieforschungsprogramms. Neben dem Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) sind die Universität Kassel als Verbundleiter, das Forschungsinstitut für Wärmeschutz e. V. München (FIW) und das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) beteiligt.

Im Begleitkreis sind Interessengruppen der Mieter und Vermieter vertreten:

  • der Deutsche Mieterbund,
  • der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen,
  • Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.,
  • der Verband Privater Bauherren und
  • der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Der Begleitkreis wird durch weitere Interessensgruppen ergänzt; ihre Mitarbeit zugesichert haben:

  • das Deutsche Energieberater Netzwerk DEN e.V.,
  • der Bundesverband Energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG),
  • die Landeshauptstadt München und deren Wohnungsbaugesellschaft WBG München sowie
  • die Vonovia SE.

Das Projekt läuft noch bis 31.07.2025. Die Ergebnisse werden unter anderem in Berichten, Artikeln für Fachzeitschriften und Konferenzbeiträgen veröffentlicht. Sie fließen in die Beratungstätigkeit des UBA zu den laufenden politischen Maßnahmen für einen treibhausgasneutralen Gebäudebestand ein.

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 Energetische Gebäudesanierung  Treibhausgasneutralität  Heizenergieverbrauch  Heizkosten  Energiewende  Wärmewende