Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 (EKP 2021): Das EKP vom Juni 2021 ist für die Sächsische Staatsregierung die Grundlage für Klimaschutz, Energiewende und Klimaanpassung bis 2030. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie der Ausbau von Wissen und Wissenstransfer sind dabei zwei der sechs zentralen Strategien. In neun Handlungsfeldern, darunter „Kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung“ oder „Umwelt und Landnutzungen“, werden jeweils die Herausforderungen und Handlungsansätze des Freistaates beschrieben. Der Maßnahmenplan zum Energie- und Klimaprogramm wurde im Jahr 2023 beschlossen. Der Maßnahmenplan unterliegt einem Monitoringprozess, der aller zwei Jahre einen Umsetzungsbericht vorsieht. Neben den Angaben zum Umsetzungsstand und der Vorstellung einiger Erfolgsgeschichten wurden aber auch Erfordernisse erkannt, die für eine Weiterentwicklung bzw. für eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen in der Zukunft notwendig sind. Entsprechend des aktuell vorliegenden Umsetzungsberichts zum Sächs. Energie- und Klimaprogramms vom 05. Juli 2024, befinden sich von den insgesamt 192 Maßnahmen 158 und damit 82,3 % der Maßnahmen bereits in Umsetzung oder wurden schon erfolgreich beendet.
Das Klimafolgenmonitoring in Sachsen ist eine Aktivität im Maßnahmenplan zum Energie- und Klimaprogramm. 2012 wurde eine erste Stufe zum Monitoring etabliert. Diese beinhaltet Indikatoren zu Klimafolgen (»impacts«) für die Themen Biodiversität, Land- und Forstwirtschaft, Wasserhaushalt/-wirtschaft und Boden. Ergänzt wurden 2015 drei Statusindikatoren zur Klimaentwicklung. Indikatoren aus dem Nicht-Umweltbereich und zu Anpassungsmaßnahmen sollen im Rahmen der Fortschreibung hinzugefügt werden. Es bestehen Schnittmengen zum Monitoring im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie.
Auf Landesebene erfolgt die Erarbeitung einer Landesklimaanpassungsstrategie gemäß § 10 des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Diese wird von einem breiten Beteiligungsprozess begleitet werden und soll eine gute und hilfreiche fachliche Grundlage für die kommunalen Klimaanpassungskonzepte darstellen. Die Vorlage erfolgt gemäß § 10 Abs. 6 KAnG bis zum 31. Januar 2027. Das Landesgesetz zur Klimaanpassung in Sachsen wird dann im Laufe der gerade begonnenen Legislaturperiode vorzulegen sein.
Kooperation und Austausch mit dem Privatsektor
Das Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) kooperierte mit der VKU-Landesgruppe Sachsens (Verband kommunaler Unternehmen), um das Thema „klimabasierte Risiken in kommunalen Unternehmen“ aufzugreifen. Entstanden ist ein Portal, dass verschiedenen Branchen kommunaler Unternehmen und Kultureinrichtungen Informationen zu Klimarisiken, Anpassungsoptionen, Werkzeugen und Netzwerken/Kooperationen anbietet.