Endrin (CAS Nummer 72-20-8) gehört zu den ersten zwölf POP, die 2001 in Anlage A (Eliminierung) des Stockholm Übereinkommens aufgenommen wurden.
Endrin wurde als Insektizid vor allem auf Blätter von Nutzpflanzen wie Baumwolle und Getreide gesprüht. Es wurde auch zur Bekämpfung von Nagetieren wie Mäusen und Wühlmäusen eingesetzt.