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Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten

Kennzeichnung „Eignung für nicht berufliche Anwender“ auf einer Verpackung

Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, die für nicht-berufliche Anwender zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Maßnahmen wie die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln von geringer Giftigkeit, gebrauchsfertige Anwendungsformen und Begrenzungen der Größe von Behältern oder Verpackungen sollen dazu beitragen, Risiken für Mensch, Tier und Umwelt gering zu halten.D… weiterlesen

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