Der Gesetzentwurf zur Novellierung des HSEG schreibt eine Untersuchung vor, welche physikalische, chemische und biologische Parameter umfasst. Es dient der frühzeitigen Erkennung negativer Umweltauswirkungen und der Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Das Monitoring ist vorhabenspezifisch und risikoadäquat auszugestalten.