Nr.: 1/2021Umweltfreundliche Beschaffung
Liebe Leserin, lieber Leser,
seit 1. März 2021 gilt für einige Elektrogeräte das neue Energie-Label. Die bisherigen „+“-Klassen wurden abgeschafft und wieder in eine Skala von A bis G überführt. Die Energieeffizienzkennzeichnung bietet nicht nur privaten Verbraucher*innen eine gute Orientierung, auch für die öffentliche Beschaffung ist sie ein wichtiges Instrument. Vergaberechtliche Regelungen, wie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) oder § 67 VgV geben sogar die Beschaffung von Produkten mit der höchsten Energieeffizienzklasse vor.
Eine interessante Lektüre wünscht
Ihre UBA-Redaktion