Bei allen Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – beispielsweise Internetauftritten, Veranstaltungen oder anderen – ist der Förderhinweis gut sichtbar anzubringen. Den Förderhinweis finden Sie auf der Internetseite der Verbändeförderung. Ausnahmen und Abweichungen vom Förderhinweis bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch das Umweltbundesamt.
Bei der Gestaltung eines Internetauftritts sind dringend die Bestimmungen der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) einzuhalten. Das bezieht auch die Dateien ein, die über den Auftritt angeboten werden.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) finden Sie Hinweise für Ersteller von barrierefreien Dokumenten, Berichten und Broschüren.
Folgende Verbände und Einrichtungen können Ihnen Unternehmen empfehlen, die auf die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente spezialisiert sind:
Die Vorgaben des Gender Mainstreaming sind zu beachten, das heißt, dass in allen Berichten, Broschüren und bei allen öffentlichkeitsorientierten Maßnahmen auf den Gebrauch einer geschlechtergerechten Sprache zu achten ist. Nähere Informationen können Sie dem Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) entnehmen.