Feuerungsanlagen erzeugen Strom und Wärme durch Verbrennungsprozesse. Der Begriff umfasst die unterschiedlichsten Anlagen: von der häuslichen Heizung über Industriefeuerungen zur Dampf- und Prozesswärmeerzeugung bis hin zu großen Kraftwerksfeuerungen.
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Je nach Größe der Anlage gelten unterschiedliche Anforderungen: Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr bezeichnet man als Großfeuerungsanlagen. Es gibt davon in Deutschland circa 600, insbesondere in Kraftwerken der öffentlichen Versorgung und in Industriebetrieben. Die Anlagen sind alleine wegen ihres hohen Brennstoffeinsatzes Punktquellen von luftverunreinigenden Stoffen. Ihre Reingas-Emissionen werden über hohe Schornsteine oder Kühltürme weiträumig verteilt.
Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 Megawatt bezeichnet man als kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Darunter fällt ein breites Spektrum von Anlagen höchst unterschiedlichen Typs und unterschiedlicher Größe – vom Kaminofen bis zu kleineren Heizwerken und Industriefeuerungen. Die größeren dieser Anlagen sind ebenfalls genehmigungsbedürftig. Welche das sind, legt die 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (4.BImSchV) in ihrem Anhang fest. Dies hängt wesentlich vom eingesetzten Brennstoff und von der Feuerungswärmeleistung ab.
Anlagen, die nicht genehmigungsbedürftig sind, sind in der 1.Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (1.BImSchV) geregelt. Die meisten dieser Anlagen sind Heizkessel oder Heizgeräte für einzelne Räume. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 36 Millionen Kleinfeuerungsanlagen. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die für unterschiedliche Anlagen geltenden Regelwerke.
Immissionsschutzrechtliche Regelungen für Feuerungsanlagen
Verbrennungsmotoranlagen erzeugen durch die Verbrennung von Gas oder Öl Wärme und Strom oder treiben Maschinen an. Das Anlagenspektrum reicht von Mini-Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Strom- und Wärmeversorgung von Wohngebäuden über BHKW der kommunalen Stromerzeuger bis hin zu Biogas-, Klärgas- und Deponiegasmotoren. Anforderungen an genehmigungsbedürftige Verbrennungsmotoranlagen enthält die Technische Anleitung Luft.
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