Relevanz von Süßstoffen als Spurenstoffe in Gewässern bestätigt

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Künstliche Süßstoffe belasten Gewässer und Trinkwasser.
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Die künstlichen Süßstoffe Acesulfam-K und Sucralose belasten Gewässer und Trinkwasser. Das zeigen Daten, die das Spurenstoffzentrum des Bundes am Umweltbundesamt zusammengetragen hat. Die beiden Süßstoffe und damit erstmals Lebensmittelzusatzstoffe wurden nun als relevante Spurenstoffe eingestuft. Derzeit besteht durch die Rückstände von Süßstoffen jedoch kein gesundheitliches Risiko für Menschen.

Das Spurenstoffzentrum des Bundes (SZB) am Umweltbundesamt hat eine umfassende Bewertung zur Relevanzeinstufung der Süßstoffe Acesulfam-K und Sucralose für Gewässer und Trinkwasserressourcen vorgenommen. Auf Grundlage der vom SZB vorgelegten Messdaten zu Oberflächengewässern und Grundwasser sowie des Nachweises im Trinkwasser hat das „Gremium zur Bewertung der Relevanz von Spurenstoffen“ die Relevanz der künstlichen Süßstoffe nun bestätigt.

Neben der hohen Wasserlöslichkeit sind vor allem zwei Stoffeigenschaften für die Relevanz dieser Spurenstoffe entscheidend: Die ⁠Persistenz⁠ und die Mobilität. Das bedeutet, dass diese Stoffe eine hohe Langlebigkeit im Wasser haben und mit dem Wasserstrom weitertransportiert werden. Die Konsequenz ist, dass die Süßstoffe potenziell im Wasserkreislauf verbleiben und in das Trinkwasser gelangen können. Daher sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Konzentrationen dieser Stoffe im Gewässer nicht weiter zunehmen.

Die Süßstoffkonzentrationen im Trinkwasser liegen deutlich unterhalb des zulässigen Trinkwasserleitwertes. Dieser gibt an, bis zu welcher Trinkwasserkonzentration des betreffenden Stoffes bei lebenslanger ⁠Exposition⁠ nicht mit einer gesundheitlichen Besorgnis zu rechnen ist. Dennoch gilt es, jegliche Verunreinigungen aus dem Trinkwasser herauszuhalten – so weitgehend wie möglich und vorsorglich auch durch Stoffe wie Acesulfam-K und Sucralose. Auch wenn für sie bislang keine Gesundheitsrisiken in relevanten Konzentrationen bekannt sind. Dies gibt auch die Trinkwasserverordnung vor („Minimierungsgebot“).

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in der Umwelt gemessenen Konzentrationen von Acesulfam-K und Sucralose schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben: Effekte bei niedrigen Konzentrationen wurden beispielsweise auf das Nervensystem und die Embryonalentwicklung von Zebrabärblingen beschrieben.

So gelangen die Süßstoffe in den Wasserkreislauf

Acesulfam-K und Sucralose kommen als Süßstoffe in zahlreichen Konsumartikeln wie Lebensmitteln und Getränken sowie in Zahnpasta vor. Im Gegensatz zum normalen Zucker werden sie im Körper nicht verstoffwechselt, sondern meist unverändert ausgeschieden und gelangen so flächendeckend in das Abwasser.

Ein Abbau der Stoffe in der Kläranlage findet allerdings gar nicht oder nur eingeschränkt statt. Die Entfernung von Sucralose ist auch mit modernster Technik wie der Aktivkohlefiltration nur begrenzt möglich. Ähnliches gilt für Acesulfam-K – paradoxerweise dient Acesulfam-K aufgrund des schlechten Rückhalts in der Kläranlage sogar als Abwassermarker.

Unabhängig davon wie gut Acesulfam-K und Sucralose in der Kläranlage zurückgehalten werden können, zählen sie zu den Spurenstoffen, die sehr weit verbreitet und häufig in Oberflächengewässern vorkommen. Auch im Grund- und Trinkwasser sind sie immer wieder vorzufinden. Das zeigen Daten, die das SZB in Kurzdossiers zu den Süßstoffen zusammengetragen hat.

Was bedeutet die Einstufung als „relevanter Spurenstoff“?

Die Einstufung als „relevanter Spurenstoff“ weist für Spurenstoffe darauf hin, dass Maßnahmen zur Eintragsminderung ergriffen werden sollten. Diese können die Rückkopplung in die europäischen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für chemische Stoffe oder in andere rechtliche Vorgaben, wie die ⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ sein. Informationskampagnen sowie die gezielte verbesserte Elimination dieser Stoffe bei der Abwasserreinigung sind weitere Schritte. Ebenso gibt es die Möglichkeit, einen „Runden Tisch“ zu herstellerbezogenen Maßnahmen einzuberufen. Die Erstellung einer Liste relevanter Spurenstoffe ist auch unter dem Themenfeld „Risiken durch Stoffeinträge begrenzen“ Teil der Nationalen Wasserstrategie , die das Bundeskabinett im März 2023 beschlossen hat.

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