Wenn Verbraucher ein Gerät mit der Energieverbrauchskennzeichnung nicht ausgestellt sehen können, müssen Händler die Kennzeichnung in Katalogen oder im Internet abdrucken. Bei anderen Vertriebswegen wie Telefonmarketing oder anderen müssen Händler die Informationen auf der Kennzeichnung und dem zugehörigen Datenblatt zugänglich machen.