Treibhausgase, Biodiversität und Wasserverbrauch – diese drei Faktoren sollen künftig als Mindeststandard gelten, wenn der ökologische Fußabdruck von Lebensmitteln berechnet wird. Das ist das zentrale Ergebnis eines Fachdialogs, den das Umweltbundesamt im vergangenen Jahr mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Auftrag des Umweltministeriums geführt hat.
Immer mehr Menschen wollen wissen, wie klimafreundlich und ressourcenschonend ihre Ernährung ist, Doch bislang fehlt ein einheitlicher Standard dafür, welche Umweltwirkungen beim sogenannten ökologischen Fußabdruck von Lebensmitteln einbezogen werden sollten oder wie diese zu berechnen sind.
Fachdialog mit Forschenden
Um eine einheitliche Berechnung zu klären, hatte der UBA-Fachdialog das Ziel, zentrale Wirkungsbereiche zu identifizieren und den Stand der wissenschaftlichen Methoden zu klären. Die beteiligten Fachleute kamen überein:
Treibhausgasemissionen, die Auswirkungen auf die Biodiversität sowie Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit sollten in jedem Fall in eine Umweltbewertung einfließen. Diese drei Aspekte decken die wichtigsten Umweltfolgen der Lebensmittelproduktion ab und lassen sich gleichzeitig gut in Bildung, Politik oder Produktkennzeichnung integrieren.
Noch kein perfektes Verfahren – aber eine Richtung
Während die Datenlage und Methodenentwicklung im Bereich der Treibhausgasemissionen und der Wassernutzung als gut gilt, wird die Bewertung der Biodiversitätswirkung noch mit unterschiedlichen Ansätzen verfolgt. Dennoch plädierten viele Teilnehmende des Fachdialogs dafür, diese Umweltwirkung nicht außen vor zu lassen, auch wenn die Methoden noch nicht vollständig ausgereift sind.
Einigkeit bestand zudem darin, dass sich die Bewertung an den planetaren Belastungsgrenzen orientieren sollte. Denn das globale Ernährungssystem trägt erheblich dazu bei, diese ökologischen Grenzen zu überschreiten.