Seit 1998 ist in Deutschland die Umweltrisikobewertung von Arzneimittelwirkstoffen fester Bestandteil des Zulassungsverfahrens. Das Umweltbundesamt bewertet in diesem Prozess als Einvernehmensbehörde die Umweltauswirkungen von neuen und bekannten Tierarzneimittelwirkstoffen und arbeitet der zuständigen Zulassungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zu. weiterlesen