Wie kann ein Emissionsbudget für das EU-ETS abgeleitet werden, das mit dem Pariser Abkommen vereinbar ist?
Laut IPCC SR 1.5 bleibt zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 Grad mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 66 Prozent ein Gesamtbudget von 420 bis 570 Gt CO2 übrig - vor der Berücksichtigung anderer Treibhausgase und je nachdem, welche Methode angewendet wird. Allerdings gibt es aus verschiedenen Gründen große Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Budget. Daher könnte das Budget auch wesentlich kleiner sein. Darüber hinaus ist eine gerechte Verteilung dieses Gesamtbudgets auf die Länder ein hochpolitisches und umstrittenes Thema. Es gibt mehrere Ansätze, jeder mit seinen Stärken und Schwächen. Die Ableitung eines mit dem Paris Abkommen kompatiblen Emissionsbudgets für eine Gruppe von Ländern wie die EU oder für den EU-ETS-Sektor ist daher eine Herausforderung und wird immer mit nachvollziehbarer Kritik verbunden sein. Um die Minderungsanforderung für die ETS-Sektoren zu definieren, ist jedoch eine Orientierung zu einem kumulierten Emissionsbudget erforderlich, das als mit dem Pariser Abkommen vereinbar angesehen und in einen Cap-Reduktionspfad übersetzt werden kann.
Ein kosteneffizientes Emissionsbudget für das EU-ETS als absolute Obergrenze
Die Autoren bewerten globale langfristige Minderungspfade, um innerhalb des verbleibenden Emissionsbudgets zu bleiben, das die globale Erwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 – 66 Prozent auf 1,5 Grad begrenzen soll und nach Kosteneffizienzkriterien global verteilt wurde. Sie berechnen, dass ein Emissionsbudget von ca. 30 Gt CO2e für das EU ETS im Zeitraum 2016 bis 2050 verbleibt, wobei spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen erreicht werden. Die Autoren betonen, dass dies nicht als Empfehlung für einen EU-Anteil am Gesamtbudget verstanden werden sollte, sondern lediglich als Indikator für die oberste Grenze eines EU-Budgets, das mit einer globalen Erwärmung unter 1,5 Grad vereinbar ist, da eine Verteilung nach Kosteneffizienz für die entwickelten Volkswirtschaften am günstigsten ist und keinen "fairen Anteil" am Emissionsbudget widerspiegelt.
Bei aktuellen Emissionstrends und ETS-Parametern könnte bereits bis 2020 nahezu ein Drittel dieses Budgets verbraucht sein, bis 2030 könnten rund 25 Gt CO2e - oder mehr als 80 Prozent - verbraucht sein.
Die Begrenzung der kumulierten Emissionen im EU ETS auf 30 Gt CO2e erfordert eine deutliche Erhöhung des linearen Kürzungsfaktors (LKF) bis 2030.
Die Autoren analysieren vier verschiedene Szenarien für Cap-Reduktionspfade, die innerhalb des Emissionsbudgets von 30 Gt CO2e liegen:
- Die Fortsetzung des derzeitigen LKF von 2,2 Prozent bis 2030 würde drastische und unrealistische Maßnahmen nach 2030 erfordern, um innerhalb dieses Budgets zu bleiben.
- Die Angleichung des LKF an die im "Clean Energy Package" erhöhten Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, was die Mindestanpassung zur Wahrung der Kohärenz der europäischen Klima- und Energiepolitik wäre, bedeutet, den LKF ab 2021 auf 2,9 Prozent zu erhöhen. Dies würde jedoch ebenfalls nach 2030 noch drastische und wahrscheinlich unrealistische zusätzliche Minderungsmaßnahmen erfordern.
- Unter Berücksichtigung potenzieller zusätzlicher Emissionsreduktionen aus den nationalen Kohleausstiegspolitiken könnte dies zu einer weiteren Erhöhung des LKF um bis zu 3,6 Prozent führen.
- Eine vollständige Angleichung des LKF an das kosteneffiziente Emissionsbudget würde zwischen 2021 und 2030 einen LKF von 4,0 Prozent erfordern. Ein solcher Weg würde nach 2030 zu realistischeren Klimaschutzanforderungen führen und das EU-ETS auf einen glaubwürdigeren langfristigen Kurs bringen.