Kernelement der alten Verordnung (EU) Nr. 517/2014 war der sogenannte Phase down. Dieser wurde in der Verordnung (EU) 2024/573 verschärft. Dieser Abschnitt beschreibt die Neuerungen und liefert Antworten zu offenen Fragen. weiterlesen
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Abschnitt 5: Phase down und Quotensystem
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Abschnitt 10: Einfuhren und Ausfuhren
Für die Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, ist eine gültige Lizenz erforderlich. Diese erhält man über die Registrierung im F-Gas-Portal. Diese und weitere Sachverhalte zur Ein- und Ausfuhr werden in diesem Abschnitt thematisiert. weiterlesen
Chemikalien
Fluorierte Treibhausgase und PFAS
Zur Gruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien, kurz PFAS, gehören auch teil- und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe. Sie werden vielfältig eingesetzt und verstärken den Treibhauseffekt, zum Teil erheblich. Neben den hochpersistenten vollfluorierten Verbindungen tragen persistente Abbauprodukte halogenierter Gase, wie Trifluoressigsäure, zur Erhöhung der Umweltkonzentrationen von PFAS bei. weiterlesen
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Gewerbekälte
Kälteanlagen der gewerblichen Kühlung dienen der Frischhaltung und Tiefkühlung von Verkaufswaren, vor allem Lebensmitteln, aber auch Blumen und Pharmaprodukten. Sie sind zum Beispiel im Facheinzelhandel von Lebensmitteln und in Gastronomieanwendungen installiert. Für alle Anlagentechniken stehen heute klimafreundliche Lösungen mit natürlichen Kältemitteln zur Verfügung. weiterlesen
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Wasser (H₂O / R-718)
Aufgrund der EU-F-Gas-Verordnung und der Ökodesign-Richtlinie rückt der Fokus der Kältebranche zunehmend in Richtung der Anwendung energieeffizienter und natürlicher Kältemittel. Als etablierte Lösungen sind dabei Kohlenwasserstoffe & Ammoniak (R-717) zu nennen. Mit diesen Kältemitteln lässt sich ein wesentlicher Teil der gängigen Anwendungen abdecken. Ein nicht zu vernachlässig… weiterlesen
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Abschnitt 8: Kennzeichnung
Zum 1. Januar 2025 werden die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 durch die der Verordnung (EU) 2024/573 abgelöst. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass ab diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Kennzeichnung nicht nur beim Inverkehrbringen, d.h. der erstmaligen Lieferung oder Bereitstellung auf dem Markt gilt, sondern auch für die anschließende Lieferung oder Bereitstellung. weiterlesen
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Abschnitt 6: Vorbefüllung
Seit dem 01. Januar 2017 gelten für mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vorbefüllte Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen besondere Vorschriften. Die Verordnung (EU) 2024/573 behält diese bei und konkretisiert und erweitert die Anforderungen an einigen Stellen. Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zu diesem Thema. weiterlesen
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Umweltfreundliche Klimaanlagen in Bussen
Auch wenn Busse gegenüber PKW ein umweltfreundliches Transportmittel sind, können sie ihre Treibhausgasbilanz noch verbessern. Busklimaanlagen werden heute noch mit dem Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) befüllt. Das ist ein Treibhausgas, das 1.430-mal klimaschädlicher ist als Kohlendioxid. Es gibt eine Alternative: Einige Busse kühlen schon mit dem klimafreundlichen Kältemittel CO2. weiterlesen