Durch den Wegfall der Meldepflicht entfällt auch die Vergabe der UBA-Nummern unter denen die Produkte beim Umweltbundesamt registriert waren.
Durch den Wegfall der Meldepflicht entfällt auch die Vergabe der UBA-Nummern unter denen die Produkte beim Umweltbundesamt registriert waren.