Die Angabe einer bereits vergebenen UBA-Nummer auf der Verpackung ist rechtlich nicht mehr vorgeschrieben. Solange sich die Rezeptur nicht ändert, kann die UBA-Nummer weiter auf der Verpackung erscheinen.
Die Angabe einer bereits vergebenen UBA-Nummer auf der Verpackung ist rechtlich nicht mehr vorgeschrieben. Solange sich die Rezeptur nicht ändert, kann die UBA-Nummer weiter auf der Verpackung erscheinen.