Für das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln ist neben der EG-DetergV und dem WRMG
- die Chemikalienverbotsverordnung und
- die Gefahrstoffverordnung
zu beachten. Weist das Produkt biozide Wirkungen auf, muss zusätzlich das Biozidgesetz (Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG) beachtet werden Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.