Nein. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des HSEG nimmt bestimmte Maßnahmen vom Verbot aus, soweit sie der wissenschaftlichen Forschung dienen. Er erweitert die bisherige Liste der vom Verbot ausgenommenen Maßnahmen. Diese Forschungsaktivitäten sind genehmigungspflichtig und dürfen nur nach strenger Risikoprüfung und unter Auflagen im Einklang mit internationalen Anforderungen – wie der Resolution LP.4(8) des London-Protokolls – zugelassen werden.