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Umweltfreundliche Beschaffung - Nr.: 2/2021

Liebe Leserin, lieber Leser, 

mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Bundesverwaltung bis 2030 hat das Bundeskabinett zwei wegweisende Beschlüsse gefasst. Zum einen wurde das fortgeschriebene Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung verabschiedet, zum anderen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima). 

Über die Bundesebene hinaus gilt seit 02. August 2021 für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber das neue Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge.

Eine interessante Lektüre wünscht
Ihre UBA-Redaktion

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Fachgebiet III 1.3
Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung
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06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340/2103-3678
Fax: 0340/2104-3678

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Dagmar Huth | dagmar.huth@uba.de

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