Das Montrealer Protokoll regelt den Ausstieg aus Produktion und Verwendung von voll- und teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW und HFCKW). Im September 1987 von 24 Regierungen unterzeichnet, war es das erste universal ratifizierte internationale Abkommen.
Es wurde am 16. Oktober 2016 durch den Kigali-Beschluss um den Ausstieg aus den klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) (Anhang F) erweitert.
Ozonabbauende Stoffe, wie die FCKW und HFCKW, sind in der EU über die Verordnung (EU) 2024/590 geregelt, die national durch die Chemikalien- Ozonschichtverordnung konkretisiert wird. Näheres finden Sie auf unserer Themenseite „Regelungen zu ozonabbauenden Stoffen".
Seit dem Jahr 2006 gibt es eine EU-Verordnung zur Regulierung fluorierter Treibhausgase, deren Geltungsbereich u.a. die teil- und vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW und FKW) umfasst Mit der überarbeiteten Verordnung (EU) 2024/573 vom März 2024 werden die Beschlüsse von Kigali in Europa umgesetzt und erweitert. Die Verordnung enthält eine erweiterte Stoffliste, einen Phase-out der HFKW (schrittweiser Reduzierung der verfügbaren Mengen), Verbote für konkrete Anwendungen, Anforderungen an Dichtheitskontrollen, Zertifizierungen des Personals, Registrierungs- und Berichtspflichten, Kennzeichnungspflichten sowie Anforderungen an die Rückgewinnung.
Aufgrund der Schutzziele Ozonschicht und Klima und der festgelegten Stofflisten stellen die vorgenannten Verordnungen jedoch keine umfassende Regulierung hinsichtlich der Risiken dar, die durch Herstellung und Verwendung solcher PFAS bestehen. Häufig entsteht beim Abbau fluorierter Treibhausgase in der Atmosphäre die persistente Trifluoressigsäure (TFA). TFA wird über Niederschläge in den Wasserkreislauf eingetragen. Derzeit ist keine Methode bekannt, mit der TFA mit verhältnismäßigen Mitteln aus dem Wasserkreislauf entfernt werden könnte.