Durch die Verwendung von Feuerlöschschäumen können PFAS direkt in die Umwelt gelangen. PFAS sind jedoch in der Umwelt kaum abbaubar, können sich in Organismen und entlang der Nahrungskette anreichern und wirken zudem gesundheitsschädigend. Sie können sich rasch im Wasserkreislauf verteilen und auch Trinkwasserquellen wie das Grundwasser erreichen. Mit der Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen sollen weitere Verunreinigungen von Boden und Grundwasser vermieden werden.
Der Beschränkungsvorschlag umfasst das Inverkehrbringen, die Formulierung und Verwendung von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen. Die Gesamtkonzentration von PFAS als Bestandteil eines Feuerlöschschaums soll auf 1 mg/L begrenzt werden. Für die verschiedenen Anwendungen (z.B. tragbare Feuerlöscher, kommunale Feuerwehren, zivile Schiff- und Luftfahrt oder Einrichtungen, die unter die Seveso-III-Richtlinie fallen) werden spezifische Übergangsfristen von 1,5 - 10 Jahren vorgeschlagen. In diesem Übergangszeitraum ist die Verwendung von Feuerlöschschäumen mit Konzentrationen größer 1 mg/L nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So dürfen die Feuerlöschschäume unter anderem nur für Brände der Brandklasse B verwendet werden, Emissionen in die Umwelt sind zu minimieren, PFAS-haltiges Löschwasser ist aufzufangen und angemessen zu entsorgen.
Im nächsten Schritt des Prozesses werden der Beschränkungsvorschlag und die unterstützenden Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die EU-weite Umsetzung des Beschränkungsvorschlags.