Unkraut vergeht nicht?
zum Vergrößern anklickenQuelle: mgebauer / Fotolia.com
Umweltbundesamt
zum Vergrößern anklicken
- Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.
- Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.
- Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.
- Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!
- Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.
Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in Beeten, auf befestigten Flächen und im Rasen sowie Maßnahmen zum Umgang mit invasiven Unkrautarten.
Im Frieden mit wilden Kräutern: Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor Erosion, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten Leguminosen, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten.
Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich: Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.
Unkraut vergeht doch: Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbizide) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden Unkrautarten auf der Roten Liste stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im ökologischen Landbau, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".
Boden bedecken: Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.
Boden bepflanzen: Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.
Unkraut jäten: Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.
Grundsätzlich gilt: "Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes angezeigt werden.
Das heißt: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.
Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere Hausmittel dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Ausnahmen: Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:
Herbizide mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!
Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:
Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf Pestizide zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.
Rasen versus Wiese: Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:
Wenn´s doch der Rasen sein muss: An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:

Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.
Achten Sie in Ihrem Garten auf invasive Pflanzenarten, sogenannte Neophyten! Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (Solidago virgaurea) von der invasiven Kanadischen Goldrute (Solidago canadensis) und der invasiven Riesen-Goldrute (Solidago gigantea) unterscheiden.
Seit 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten, inklusive der sogenannten Unionsliste. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. HIER finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete invasive Unkrautarten (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Pflanzenschutzmittel sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden und Biodiversität haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten Herbizide. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen alle Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen bestimmte Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.
Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.
Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise Pelargonsäure weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig" versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie HIER.