Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Hamburg hat im Juli 2013 den ersten Aktionsplan Anpassung an den Klimawandel im Senat verabschiedet und in die Bürgerschaft eingebracht (Bürgerschafts-Drucksache 20/8492). Die Fortschreibung erfolgte gemeinsam mit der Klimaschutzdrucksache im Hamburger Klimaplan von 2015, sowie in dessen Fortschreibung im Jahr 2019. Derzeit wird eine eigenständige Klimaanpassungsstrategie erarbeitet, die 2025 vom Senat beschlossen werden soll.
In §1 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) ist die Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in der Hamburger Verwaltung festgelegt. Klimaanpassung ist damit Regelaufgabe. Weiterhin wird in § 1 ein Berücksichtigungs- und Mitwirkungsgebot normiert, das in § 2 Absatz 3 Nr. 3 und § 5 Absatz 1 HmbKliSchG weiter konkretisiert wird. Entsprechend soll der Senat darauf hinwirken, dass die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels soweit wie möglich vorbereitet und bei allen Planungen und Investitionen berücksichtigt wird (landesgesetzliches Berücksichtigungsgebot nach § 2 Absatz 3 Nr. 3 HmbKliSchG). Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 HmbKliSchG sind die Folgen des Klimawandels entsprechend dieses Berücksichtigungsgebotes, unter anderem durch Maßnahmen eines vorsorgenden Hochwasserschutzes, städtebaulicher und landschaftsplanerischer Instrumente sowie des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Zudem hat sich der Senat selbstverpflichtet, die Maßnahmen der Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel umzusetzen (§ 5 Absatz 1 Satz 2 HmbKliSchG).
Länderspezifische Anpassungsmaßnahmen
Im Prozess "RISA – RegenInfraStrukturAnpassung" wird der zukunftsfähige Umgang mit den verändernden Niederschlagsbedingungen umgesetzt. Das Ziel ist, Regen in der städtischen Infrastruktur konsequent mitzudenken – und dass unter vielen Perspektiven: Vorsorge vor Starkregen, sinnvolle Nutzung von Regenwasser vor Ort, Stadtklima oder Gewässerschutz.
Mit diversen Förderprogrammen unterstützt der Hamburger Senat Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen bei der Realisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Derzeit werden Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Versickerungsanlagen und Zisternen gefördert.
Die fachlichen Grundlagen zur Abwägung und Entscheidungsfindung wurden in den letzten Jahren deutlich erweitert. Dazu gehören die Starkregengefahrenkarte, die Versickerungspotentialkarte, die aktualisierte Stadtklimaanalyse und das Versiegelungsmonitoring.
Im aktuell laufenden Bauprogramm für den Hochwasserschutz werden die Hochwasserschutzanlagen auf den 2013 veröffentlichten Bemessungswasserstand angepasst, der den Meeresspiegelanstieg bis 2050 berücksichtigt. Bis 2050 soll das aktuell laufende Bauprogramm abgeschlossen sein. Wenn die heutigen Prognosen zum Klimawandel und dem damit verbundenen Meeresspiegelanstieg eintreten, werden daran anschließend weitere Erhöhungsmaßnahmen erforderlich sein.
EU und internationale Kooperation
Hamburg ist Teil der EU Mission on Adaptation to Climate Change.