Gute Praxisbeispiele kompakter lärmarmer Quartiere

Ein junger Mann sitzt in der Stadt an einem Fluss unter einem Baum und schaut auf sein Tablet mit Kopfhörern im Ohr. Am Baum lehnt sein Fahrrad.zum Vergrößern anklicken
Urbanität, aber auch ruhige Orte: Wie eine Nutzungsmischung in Quartieren gut gelingt
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Wohnen, Arbeiten und Freizeit im selben Quartier – das garantiert kurze Wege und lebendige Stadtviertel. Wie sich Lärmkonflikte in nutzungsgemischten Stadtquartieren lösen oder von Anfang an vermeiden lassen, zeigt der Abschlussbericht eines UBA-Forschungsvorhabens anhand acht guter Praxisbeispiele. Der Bericht gibt Handlungsempfehlungen für Kommunen, Bund und Länder.

Im Zuge von Wohnraumbedarf und Nachfragedruck bei gleichzeitiger Flächenknappheit ist Innenentwicklung statt „Bauen auf der grünen Wiese“ ein wichtiges Prinzip der Stadtentwicklung. In den vergangenen Jahren sind dabei auch zunehmend Standorte in lärmvorbelasteten Lagen entwickelt worden, da sie aufgrund ihrer zentralen Lage und Nutzungsmischung hohe urbane Qualitäten aufweisen. Diese Entwicklungen gehen oftmals mit Lärmkonflikten einher, deren Lösung zentral ist, um gesunde Wohnverhältnissen realisieren zu können.

Hier setzt das Forschungsvorhaben „Gute Praxisbeispiele kompakter und zugleich lärmarmer städtischer Quartiere“ an. Der Abschlussbericht zeigt anhand von acht Fallstudien, welche Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume zur Entwicklung kompakter und zugleich lärmarmer Quartiere in lärmvorbelasteten Lagen besteht. Er zeigt sowohl Strategien der Lärmminderung auf, als auch architektonische und städtebauliche Maßnahmen zur Minderung von Lärmkonflikten auf allen Maßstabsebenen (Gebäude, Quartier, Stadt).

Zentrale Empfehlungen für Kommunen sind unter anderem

  • die Nutzung der Vielfalt an möglichen Instrumenten zur Lösung und Abmilderung von Lärmkonflikten, etwa im Rahmen der Bebauungsplanung und Lärmaktionsplanung,
  • die gezielte Gestaltung von Ruhequalitäten im Quartier,
  • die Minderung von Verkehrslärm durch Mobilitätskonzepte, die insbesondere aktive und leise Mobilität fördern und
  • die frühzeitige Einbindung von Gewerbetreibenden.

Die Empfehlungen für Bund und Länder betonen unter anderem die Bedeutung der Anforderungen der Technischen Anleitung Lärm, die Harmonisierung von Lärmschutzanforderungen zwischen Verkehrslärm, Gewerbelärm und Sportanlagenlärm und die Stärkung der Lärmaktionsplanung.