Hexabrombiphenyl (HBB)

Quelle: Umweltbundesamt
Hexabrombiphenyl (HBB) (CAS Nummer 36355-01-8) gehört zur Gruppe der polybromierte Biphenyle (PBB).
HBB wurde 2009 in Anlage A (Eliminierung) des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen und seit 2004 in der EU POP-Verordnung in Anhang I gelistet. Anhang IV und V enthalten abfallrechtliche Bestimmungen.
Die Produktion von hochbromierten Verbindungen in Deutschland wurde 1985 beendet. Europaweit ist HBB in Textilien bereits seit 1983 beschränkt und wurde in Deutschland im Rahmen der ChemVerbV verboten.
HBB wurde in den 1970er Jahren als Flammschutzmittel eingesetzt. Heutzutage wird davon ausgegangen, dass HBB in Deutschland keine Rolle mehr spielt.