Qualitätssicherung im Labor durch die Gute Laborpraxis
Im Ökotoxikologielabor (Fachgebiet IV 2.4) findet die Forschung unter dem staatlich überwachten Qualitätssicherungssystem der Guten Laborpraxis (GLP) statt. Diese soll eine gleichbleibend hohe Qualität in der Durchführung und Nachvollziehbarkeit von Labortests sicherstellen. Wichtig wird dies, wenn Anträge auf Zulassung von Chemikalien geprüft werden. Dazu erspart GLP viele Tierversuche.
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Experimentelle Untersuchungen, die für den Vollzug von Stoffgesetzen (Chemikaliengesetz, Pflanzenschutzmittel- und Biozidverordnung etc.) herangezogen werden, müssen nach den Anforderun-gen des Qualitätssicherungssystems der Guten Laborpraxis (GLP) durchgeführt werden. Das sieht Paragraf 19 des Chemikaliengesetzes vor. Diese Qualitätssicherung ist notwendig, um im Einzelfall Angaben von Antragstellerinnen und Antragstellern gegenprüfen zu können. Das gilt insbesondere bei sich widersprechenden Ergebnissen. Die GLP dient auch der Glaubwürdigkeit: Dies ist besonders im stofflichen Bereich wichtig, wo das UBA unmittelbare Vollzugskompetenzen hat.
Im April 2006 wurde das Ökotoxikologielabor im heutigen UBA-Fachgebiet IV 2.4 inspiziert und in das GLP Überwachungsprogramm der staatlichen Überwachungsbehörden aufgenommen (Urkunde siehe unten). Die letzte Wiederholungsinspektion wurde im Mai 2019 erfolgreich absolviert (Urkunde siehe unten).
Das Ökotoxikologielabor führt Untersuchungen zur Klärung neuer wissenschaftlicher Fragestellungen wie z.B. der Toxizität verschiedener Nano-Materialien oder von Kombinationswirkungen verschiedener Stoffe im Wasser durch. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Entwicklung neuer Umweltlabortests, um die Wirkung von Umweltchemikalien im Wasser detaillierter beschreiben zu können.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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