Nutzen für die beteiligten Kommunen

Inhaltsverzeichnis

 

1. Nutzung der Bestandsaufnahmen für kommunale Entwicklungsprozesse

Im Rahmen des Projektes sind als Grundlage für die weitere Arbeit Bestandsaufnahmen in den Modellkommunen notwendig, die mit Unterstützung durch das Gutachterteam durchgeführt werden können. Anschließend können die erarbeiteten Ergebnisse auch für kommunale Entwicklungsprozesse genutzt werden: Eine Erfassung der Innenentwicklungspotentiale, also der Brachflächen und Baulückenbestände, ermöglicht beispielsweise eine zielgerichtete Entwicklung des Innenbereichs, die am Bedarf orientiert ist und das Ortsbild aufwertet. Ebenso kann deutlich werden, wo die Kommune im Innenbereich planerisch tätig werden könnte oder sollte. Eine Aufnahme der geplanten städtebaulichen Projekte und Maßnahmen, deren Bereitstellung in einem Erfassungstool und vor allem ihre fiskalische Bewertung werden eine Abwägung der unterschiedlichen Projekte und Maßnahmen untereinander ermöglichen. Durch diese Informationsbasis können die Kommunen den (politischen) Entscheidungsprozess qualifizieren.

Welche Chancen bietet eine innovative Flächenpolitik?

  • Neue Baugebiete = neue Bürger = neue Steuereinnahmen – nach dieser simplen Formel wurde seit Jahrzehnten in den Kommunen verfahren. Aber geht diese Rechnung auf? Eine ehrliche Kosten-Nutzen-Betrachtung zeigt, welche Entwicklungsprojekte sich rentieren und welche Alternativen es gibt.
  • Wer mit offenen Augen durch seinen Ort spaziert oder eine Bestandsaufnahme durch einen Planer machen lässt, wird überrascht sein, wie viel Entwicklungspotential zu entdecken ist: Leerstände, Baulücken und Gewerbebrachen bieten Alternativen zur Neuausweisung am Ortsrand.
  • Innenentwicklung pushen, heißt Lebensqualität schaffen: Es gilt, die Qualitäten der Ortsmitte zu erkennen und weiterzuentwickeln. Das bringt lebendige Quartiere, kürzere Wege und soziales Miteinander!

Weitere Informationen z.B. im Internet unter www.mittendrin-ist-in.de.

 

2. Renommee als Modellkommune des Bundes

Die Mitarbeit als Modellkommune an einem Forschungsprojekt des Bundes mit großer Zukunftsrelevanz bietet ein gewisses Renommee. Schließlich wirken die Kommunen an einem Modellversuch mit, in dem innovative, zukunftsfähige Lösungsmöglichkeiten für ein kommunales Flächenmanagement angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels und eines hohen Flächenverbrauchs gesucht werden. Die Modellkommunen können sich hier als Vorreiter für diese Thematik positionieren. Daneben hat der Modellversuch durchaus eine bundespolitische Relevanz, da seine Durchführung im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.

Das Renommee durch die Mitarbeit können die Kommunen für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen – sowohl innerhalb von Politik und Verwaltung, als auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie auf bundesweiten Veranstaltungen gegenüber der Fachöffentlichkeit. Als Kommunikationsmittel wurde u. a. ein Projektlogo entwickelt, dass auch die Modellkommunen einsetzen können.

Warum lohnt es sich für Kommunen im Forschungsprojekt mitzumachen?

  • Sie erhalten Unterstützung bei der Ermittlung der gemeindlichen Entwicklungspotentiale im Innen- und ⁠Außenbereich⁠ und der Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen.
  • Sie erhalten Einblicke in die Kostenfaktoren des Flächenmanagements. Sie sammeln realitätsnahe Verwaltungserfahrungen mit dem Handel von Flächenausweisungszertifikaten und erzielen einen Wissensvorsprung. Sie können sich in der Öffentlichkeitsarbeit – innerhalb von Politik und Verwaltung, gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, aber auch gegenüber der Fachöffentlichkeit – als Modellkommune des Bundes in einem innovativen Modellversuch mit großer Zukunftsrelevanz präsentieren. Sie können die Beteiligung mir einer Antragstellung für die Förderung von kommunalen Klimaschutzkonzepten verknüpfen.
 

3. Beantragung von Klimaschutzkonzepten

Die Beteiligung am Projekt kann mit einer Antragstellung für die Förderung von kommunalen Klimaschutzkonzepten im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundes verknüpft werden. Ziel ist es, das Zusammenspiel von Flächenmanagement und kommunalen Klimaschutzkonzepten zu nutzen. Von besonderer Bedeutung ist z. B. die Erfassung flächenbezogener Daten und die Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen für neue Baulandausweisungen.

Bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzepts erfolgt eine Förderung von Sach- / Personalausgaben von Dritten in Höhe von 65% der förderfähigen Ausgaben (Teilkonzepte: 50%). Der Förderzeitraum beträgt ein Jahr. Zur Umsetzung von ⁠Klimaschutz⁠(teil)konzepten kann eine Förderung von Sach- / Personalausgaben für die Stelle eines Klimaschutzmanagers und für Dienst-leistungen Dritter in Höhe von bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgen. Ausdrücklich ist dabei die Teilnahme am Planspiel Flächenhandel förderfähig. Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre (Teilkonzepte: zwei Jahre)

Welcher Zusammenhang besteht zwischen Klimaschutz und Flächenmanagement?

  • Ein sparsamer Flächenverbrauch im ⁠Außenbereich⁠ kann einen wesentlichen Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen leisten, da bestehende Infrastrukturen und Gebäude energieeffizienter genutzt werden können, weniger Verkehr neu entsteht und durch eine geringere neue Flächenversiegelung die Fähigkeit der Böden zur Speicherung von ⁠CO2⁠ erhalten bleibt.
  • Daneben müssen bei der Flächenentwicklung Anforderungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels berücksichtigt werden, z.B. indem im Innenbereich Grünflächen erhalten oder geschaffen werden, um angesichts prognostizierter steigender Temperaturen lufthygienische und stadtklimatische Anforderungen zu erfüllen, oder im Außenbereich potenzielle Überflutungs- und Rückhalteflächen von Bebauung frei gehalten werden.
  • Zwischen den Erfordernissen von Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Ziel kompakter Siedlungsstrukturen können große Synergien, durchaus aber auch Zielkonflikte auftreten, die abgewogen werden müssen.

Welcher Vorteil ergibt sich aus der zusätzlichen Beantragung eines Klimaschutzteilkonzepts „Klimagerechtes Flächenmanagement“?

  • Durch die Erstellung eines Klimaschutzteilkonzepts „klimagerechtes Flächenmanagement“ soll eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, um zwischen unterschiedlichen Optionen der Flächenentwicklung abwägen zu können – ebenso wie im Planspiel Flächenhandel.
  • Die für die Teilnahme am Planspiel Flächenhandel benötigten Datengrundlagen und Analysen können ebenso für das Klimaschutzteilkonzept genutzt werden – und umgekehrt.
  • Zusätzlich können Auswirkungen der Flächennutzung auf den Klimaschutz und Erfordernisse zur ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ berücksichtigt werden.
  • Durch die Beantragung kann eine zusätzliche finanzielle Zuwendung für die Erstellung von Datengrundlagen und Analysen für kommunale Entwicklungsprozesse akquiriert werden.
  • Zusätzlich zur Teilnahme am Planspiel Flächenhandel wird ein konkreter Maßnahmenkatalog zur Umsetzung einer klimagerechten und flächensparenden Flächenentwicklung erarbeitet.
  • Die Ergebnisse können z.B. für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes oder die Umsetzung von Konzepten zur Innenentwicklung genutzt werden.
  • Nach der Erstellung des Teilkonzepts können für die Umsetzung weitere Mittel für einen Klimaschutzmanager beantragt werden.

Die wichtigsten Fakten für die Erstellung eines Klimaschutzteilkonzepts „Klimagerechtes Flächenmanagement“

  • Zeitraum für die Antragstellung: 1.01.2014 bis 31.03.2014
  • Förderfähige Ausgaben: Sach- und Personalausgaben von fachkundigen Dritten
  • Förderquote: 50%
  • Förderzeitraum: ein Jahr

Weitere Informationen zur Klimaschutzinitiative des Bundes: www.kommunaler-klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

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