Was sind Altöle?
Altöle sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Die umweltgerechte Entsorgung von Altöl wird durch die Altölverordnung vom 01. Mai 2002 geregelt, die den Vorrang der Aufbereitung von Altölen zu Basisöl festlegt. Basisöl ist die Mineralölgrundkomponente zur Herstellung von Schmierstoffen (Basisöl + Additive = Schmierstoffe, wie Motoren-, Getriebe-, Hydraulik-, Maschinenöle und Schmierfette).
Alle Altöl-Abfallschlüsselnummern sind einer der vier Sammelkategorien zugeordnet. Altöle der Kategorie I können uneingeschränkt aufbereitet werden. Hierzu gehören unter anderem Motoren-, Getriebe- und Hydrauliköle. Alle anderen Altöle werden zur Aufbereitung zugelassen, wenn sie keine schädlichen Stoffe enthalten, die sich in den Produkten anreichern. Altöle mit einem Gehalt von polychlorierten Biphenylen (PCB) über 20 ppm (Teile pro Million) oder einem Gesamthalogengehalt über zwei Gramm pro Kilogramm werden nur dann aufbereitet, wenn diese Schadstoffe bei der Aufbereitung sicher zerstört werden.
Entsorgung
Altöle dürfen weder mit anderen Abfällen noch dürfen Altöle unterschiedlicher Sammelkategorien untereinander vermischt werden. Erst der Besitzer der Verwertungsanlage, der das Altöl erworben hat, entscheidet, in welcher Weise es genutzt werden soll. Denn dies hängt von den unterschiedlichen Betriebsverfahren der unterschiedlichen Anlagen ab. Grundlage hierfür ist die Zulassung der Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung. Dies bedeutet, dass bei der Entsorgung sehr unterschiedliche Produkte übernommen und verarbeitet werden. Um hier eine differenzierte Einstufung vornehmen zu können, müssen die aufgenommenen Altöle zunächst umfangreich analysiert werden. Hierbei kommt der Analytik der vorgeschriebenen Parameter PCB- und Gesamtchlorgehalt eine besondere Bedeutung zu.
Altöle, deren Aufbereitung wegen des hohen Gehaltes an Zusätzen oder Schadstoffen nicht sinnvoll ist, dürfen als Ersatz für normale Brennstoffe in Feuerungsanlagen energetisch verwertet werden. Voraussetzung ist, dass die Feuerungsanlage eine im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelte Genehmigung zum Einsatz von energiereichen Abfällen hat.
Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle in Dosen oder Kanistern dürfen nur mit dem aufgedruckten oder aufgeklebten Hinweis „Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten” verkauft werden. In den Verkaufsstellen muss durch leicht erkennbare und gut lesbare Schrifttafeln auf eine Annahmestelle hingewiesen werden, die in der Nähe der Verkaufsstelle liegen muss. Die Annahmestelle muss Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Motoren- und Getriebeöle kostenlos zurücknehmen. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Ölfilter und die beim Ölwechsel üblicherweise anfallenden ölhaltigen Abfälle. Die Annahmestelle muss über eine Einrichtung zum fachgerechten Ölwechsel verfügen.