Qualifizierte Labore:
- besitzen eine Genehmigung zum Arbeiten mit infektiösem Material, v.a. auf dem Gebiet der Schimmelpilzidentifizierung, entsprechend § 44 Infektionsschutzgesetz
- haben mehrjährige praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Umweltmykologie
- nehmen regelmäßig an mykologischen Weiterbildungsveranstaltungen teil
- orientieren sich bei ihrer Arbeit (Probenlagerung, Probenaufarbeitung, Identifizierung und Ergebnisberechnung) an den Empfehlungen der VDI-Richtlinie 4300 Blatt 10 „Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Messstrategie bei der Untersuchung von Schimmelpilzen im Innenraum“ bzw. der DIN ISO 16000 Teil 16 bis 20
- machen Angaben zur Validierung, Messunsicherheit und Bewertung der Ergebnisse und legen diese offen, wenn sie Untersuchungen durchführen, die noch nicht in der VDI-Richtlinie 4300 Blatt 10 bzw. in der DIN ISO 16000 Teil 16 bis 20 beschrieben sind
- präzisieren gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Auftraggeber in Abhängigkeit von der Zielsetzung die Messaufgabe und machen Angaben zu den zu erwartenden Kosten
- verfügen über ein System der internen Qualitätskontrolle und der Rückführbarkeit der Ergebnisse
- geben an, nach welchem Bestimmungsschlüssel sie die einzelnen Schimmelpilze identifiziert haben und mit welcher Messwertunsicherheit die erhaltenen Ergebnisse allgemein behaftet sind
- nehmen regelmäßig erfolgreich an dem Ringversuch „Identifizierung von Schimmelpilzen im Innenraum und in Lebensmitteln“ oder an anderen gleichgelagerten Ringversuchen teil
- orientieren sich bezüglich der Bewertung ihrer Ergebnisse an den aktuellen Beurteilungskriterien der Innenraumlufthygiene Kommission des Umweltbundesamtes wie z. B. der Bewertungshilfe für Luftproben - kultivierbare Schimmelpilze und Bewertungshilfe für Luftproben - Partikelauswertung (s. Schimmelpilzsanierungsleitfaden des UBA)
- geben Hilfestellung zur Interpretation der Ergebnisse nach Rücksprache mit dem Probenehmer, bei Ergebnissen, die vom Auftraggeber nicht einschätzbar sind (fehlende Fachkenntnis)
- geben in ihrer Interpretation der Ergebnisse nur in kurzer Form an, dass Feuchte- /Schimmelpilzschäden ein hygienisches Problem darstellen
- nehmen keine medizinischen, baulichen und anderen fachfremden Bewertungen der Ergebnisse vor, arbeiten aber in konkreten Einzelfällen kooperativ mit Ärzten und anderen Sachverständigen zusammen