Ein Nachrüstfilter sollte aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes grobe Partikel (Durchmesser größer 10 Mikrometer), feine Partikel (Durchmesser zwischen 0,1 Mikrometer und 10 Mikrometer) und ultrafeine Partikel (Durchmesser kleiner 0,1 Mikrometer) wirksam mindern.