Für CCS: Die Novelle dient der Umsetzung von . Deutschland wird hierzu die Änderungen aus den Jahren 2009 (Entschließung LP.3(4)) und 2019 (Entschließung LP.5(14)) ratifizieren. Parallel hat das Bundeskabinett ein Vertragsgesetz verabschiedet, um diese Beschlüsse in nationales Recht umzusetzen.
Für marines Geoengineering: Mit der Novelle wird die Begriffsbestimmung des „Marinen Geo-Engineerings“ im HSEG angepasst und an die Definition der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 der Vertragsstaaten zum London-Protokoll angeglichen. Damit wird der rechtliche Rahmen für Forschungs- und Einsatzmöglichkeiten mariner Geo-Engineering-Maßnahmen klarer definiert. Die Überwachung der Auswirkungen von Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings stellen damit einen integralen Bestandteil des Risikomanagements nach Annex 5 der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 zum London-Protokoll dar.