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Um welche marinen Geo-Engineering-Maßnahmen wird die Anlage zu § 4 Satz 2 Nummer 3 des HSEG erweitert?

Bisher war nur die Erforschung der Ozeandüngung nach HSEG genehmigungsfähig. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des HSEG sieht vor, die Anlage mit zulässigen Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings für wissenschaftliche Forschung um Maßnahmen der Ozean-Alkalinisierung, der Versenkung von ⁠Biomasse⁠ im Meer, der Untersuchung und Erforschung der Speicherung und Mineralisierung von Kohlendioxid im Basaltgestein der oberen Ozeankruste sowie um Maßnahmen des künstlichen Auftriebs zu erweitern.

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Schlagworte:
 Marines Geoengineering  HSEG  Hohe See Governance

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