Nein. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung, also Mitte April 2010, wurde die Richtlinie 2000/55/EG aufgehoben. Seitdem gelten für Vorschaltgeräte nur noch die in der EG-Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung festgelegten Anforderungen.