Eine offene Auslegung von Ködern ohne Köderstationen ist grundsätzlich untersagt. Nur sachkundigen Verwendern wie z.B. professionellen Schädlingsbekämpfern und berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde ist eine Köderausbringung ohne Köderstationen in der Kanalisation sowie in geschützten Bereichen, zu denen Nicht-Zielorganismen keinen Zugang haben, weiterhin gestattet.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".