Ja, in bestimmten Ausnahmefällen ist eine strategische befallsunabhängige Dauerbeköderung ausschließlich mit Antikoagulanzien der 2. Generation durch ausgebildete bzw. geprüfte Schädlingsbekämpfer zulässig.
Eine entsprechende Ausnahmeregelung ist auf der Website der Bundesstelle für Chemikalien veröffentlicht worden.