Da die Risikominderungsmaßnahmen (RMM) für jedes Produkt einzeln festgelegt werden, sind sie dann verbindlich, sobald für die entsprechenden Produkte die Zulassungen erteilt worden sind. Es ist zudem zu beachten, dass es für Rodentizide mit Antikoagulanzien Übergangszeiträume für die Beseitigung, die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Lagerbeständen gibt.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".