Alle von der Verordnung betroffen Hochdruckentladungslampen müssen 6 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, also Mitte April 2015, Effizienzanforderungen erfüllen, die so streng sind, daß Hochdruck-Quecksilberdampflampen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die einzuhaltenden Effizienzanforderungen sind in der Verordnung auf Seite 22 in Tafel 9 wiedergegeben (der Text der Verordnung – ergänzt um ein Inhaltsverzeichnis – kann hier heruntergeladen werden).