Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Fakten
- Die Nutzung von Energieressourcen (Energieverbrauch) geht mit vielen negativen Umweltauswirkungen einher.
- Die Größe „Endenergieverbrauch“ blendet den Verbrauch des Energiesystems selbst aus und bildet den Energieverbrauch der Letztverbraucher ab.
- Im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist das Ziel verankert, dass der Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 26,5 % unter dem Verbrauch des Jahres 2008 liegen soll (2045: - 45 %).
- Der „Projektionsbericht 2023“ des Umweltbundesamtes zeigt, dass die bislang dafür ergriffenen Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen werden, um diese Ziele zu erreichen.
Welche Bedeutung hat der Indikator?
Unter dem Begriff „Endenergieverbrauch“ (EEV) wird die Energiemenge verstanden, die den Letztverbrauchern wie der Industrie oder den privaten Haushalten vom Energiesystem zur Verfügung gestellt wird. Nicht berücksichtigt werden dabei Umwandlungs- und Übertragungsverluste im Energiesystem sowie der nicht-energetische Verbrauch. Der EEV bildet daher die Entwicklung des Energieverbrauchs der Endnutzer ab.
Der Energieverbrauch hat viele negative Auswirkungen auf die Umwelt: Fossile Energieträger werden oft unter erheblichen Umweltbelastungen durch den Bergbau gewonnen. Ihr Transport führt zu Schadstoffemissionen und birgt Gefahren wie Schiffs- oder Pipeline-Unfälle. Die Umwandlung der Energieträger in Kraftwerken oder Raffinerien ist mit dem Ausstoß großer Mengen an Treibhausgasen und anderen Schadstoffen verbunden. Aber auch erneuerbare Energien gehen mit Auswirkungen auf Umwelt und Natur einher. Aus diesen Gründen strebt die Energie- und Umweltpolitik danach, den (End-)Energieverbrauch zu reduzieren. Dies ist auch ökonomisch sinnvoll, denn ein geringerer Energieverbrauch bedeutet auch niedrigere Energiekosten.
Wie ist die Entwicklung zu bewerten?
Zwischen 2008 und 2022 ist der EEV nach der Definition des Energieeffizienzgesetzes (siehe nächster Absatz) um etwa 9,3 % zurückgegangen, der Trend ist leicht fallend. Dabei ist zu beachten: Da der EEV durch den Energieverbrauch für Wärme- und Kälteversorgung dominiert wird, haben die Witterungsbedingungen einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Verbrauchs.
Der Gesetzgeber hat im Herbst 2023 das „Energieeffizienzgesetz“ (EnEfG) beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Endenergieverbrauch gegenüber dem Wert des Jahres 2008 bis 2030 um etwa 26,5 % sinken soll (1.867 TWh) und bis 2045 um 45 % (1.400 TWh).
Im „Projektionsbericht 2023 für Deutschland“ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des EEV von etwa 16 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen-Szenario). Damit wäre das Ziel des EnEfG eines Rückgangs um 26,5 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des EEV sind also erforderlich, um die Ziele des EnEfG zu erreichen.
Wie wird der Indikator berechnet?
Der Endenergieverbrauch wird regelmäßig von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) ermittelt. Er basiert auf unterschiedlichen energiestatistischen Erhebungen sowie Modellierungen. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den Erläuterungen zu den Energiebilanzen. Analog zur EU-Energieeffizienz-Richtlinie legt das EnEfG eine von der AGEB leicht abweichende Definition (ohne von Wärmepumpen nutzbar gemachte Umweltwärme) zugrunde.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Energieverbrauch nach Energieträgern, Sektoren und Anwendungen".