In 2008 wurde die „Immobilien Bremen“ vom Senat beauftragt, die Lieferung von Ökostrom für die bremischen öffentlichen Gebäude für den Zeitraum vom 1.Januar 2009 bis 31.Dezember 2010 europaweit auszuschreiben. Mit dem Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien will die öffentliche Hand zum Ausbau der regenerativen Stromerzeugung und damit zur CO2-Minderung beitragen sowie ihre Vorbildfunktion für private Haushalte aktiv wahnehmen. Der Bezug von Ökostrom ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung (2007 - 2011) der Bremischen Bürgerschaft.
Welche Energien im Einzelnen unter die Definition „Ökostrom“ fallen, wurde in den Verdingungsunterlagen festgelegt. Für die Lieferung von Ökostrom kamen in Betracht: (1) Anlagen im Ausland, z. B. Wasserkraftwerke in Skandinavien oder im Alpenraum, (2) Anlagen im Inland, die nicht in den Anwendungsbereich des EEG fallen, z. B. Kraftwerke und Industrieanlagen, in denen Biomasse mit verbrannt wird. In der Leistungsbeschreibung wurde eine Mindestanforderung an die CO2-Minderung festgelegt, die jeder Bieter mit seinem Ökostromlieferangebot zu erfüllen hatte. Darüber hinaus wurde die CO2-Minderung – neben dem Angebotspreis – als Zuschlagskriterium berücksichtigt. Bei der Zuschlagsentscheidung wurden die CO2-Minderung mit 10% und der Angebotspreis mit 90% gewichtet.
Bei der Berechnung der CO2-Minderung (auf Basis der GEMIS-Datenbank) wurde das Anlagenalter im Rahmen eines so genannten Staffelmodells berücksichtigt. Danach ging Strom aus Neuanlagen zu 100%, Strom aus neueren Bestandsanlagen (bis 6 Jahre) zu 50% und Strom aus älteren Bestandsanlagen (bis 12Jahre) zu 25% in die Berechnung der CO2-Minderung ein. Strom aus Altanlagen (über 12Jahre) wurde nicht berücksichtigt. Dieses Staffelmodell trägt dem Gedanken Rechnung, dass der Bezug von Ökostrom nur dann mit einem positiven Umweltnutzen verbunden ist, wenn er einen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anregt.
Den Zuschlag erhielt der örtliche Versorger swb Vertrieb Bremen GmbH. Der von swb angebotene Ökostrom wird – neben dem anteiligen Strombezug nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – zum überwiegenden Teil aus norwegischen Wasserkraftwerken bezogen, die in den Jahren 2004 bis 2007 in Betrieb genommen worden sind.
Effekte und Einsparungen
Die Mehrkosten der Ökostromausschreibung gegenüber einer entsprechenden Ausschreibung ohne Umweltvorgaben betragen rund 69.000EUR pro Jahr. Dies entspricht etwa 0,1Ct/kWh. Die realisierten Mehrkosten der Ökostromausschreibung liegen damit unterhalb der Orientierungswerte (0,16 bis 0,5Ct/kWh), die aufgrund der UBA-Ausschreibungen von 2004 und 2007 angenommen wurden.
Verwendete Arbeitshilfen
BMU/ UBA-Arbeitshilfe Ökostrom-Beschaffung
Unterlagen
Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
- Ausschreibungstext
- Vertragsunterlagen / relevante Vereinbarungen