Versteckte Gefahr: PFC in Outdoor-Kleidung
Chemikalien in Outdoor-Textilien können Umwelt und Gesundheit belasten – wie Sie ihnen auf die Spur kommen
Chemikalien in Outdoor-Textilien können Umwelt und Gesundheit belasten – wie Sie ihnen auf die Spur kommen
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) werden aufgrund ihrer imprägnierenden Eigenschaften in unterschiedlichsten Produkten eingesetzt. PFC verleihen Outdoor- und Arbeitskleidung wie Jacken oder Schuhen wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften. Schmutzabweisende Teppiche und Imprägniersprays können die Chemikalien ebenso enthalten wie Pappbecher oder Pizzakartons, aber auch antihaftbeschichtetes Kochgeschirr oder Fassadenfarbe. Viele PFC verbleiben in der Umwelt, verteilen sich weltweit und reichern sich in Organismen an. Sie werden in Kläranlagen, in Gewässern, im Trinkwasser, in der Luft und sogar in Blut und Muttermilch nachgewiesen. Einige PFC können die Fortpflanzung schädigen und Krebs auslösen.
Wie gelangen PFCs in die Umwelt und den Körper?
PFC werden bei ihrer Herstellung, der Herstellung PFC-haltiger Produkte und natürlich beim Gebrauch der Produkte freigesetzt. Wir nehmen PFC über die Luft, aus dem Wasser und über die Nahrung auf. Flüchtige PFC können eingeatmet werden. Stabile, wasserlösliche PFC gelangen über das Abwasser aus Haushalten und der Industrie in die Klärwerke und weiter in die Gewässer. Denn sie werden bei der Klärung nicht abgebaut. Einige PFC können mit dem Klärschlamm auch in Böden gelangen, dort versickern und das Grundwasser kontaminieren. Wenn das Wasser nicht mit speziellen Verfahren gereinigt wird, können die PFC auch in das Trinkwasser gelangen.
PFC-haltige Produkte erkennen
Zwar gelten nicht alle PFC als besonders besorgniserregend, aber sechs wichtige Chemikalien dieser Gruppe hat die EU bereits auf Vorschlag des UBA auf die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen. Darunter die Perfluorooktansäure (PFOA), für die Deutschland und Norwegen der EU eine strenge gesetzliche Beschränkung vorschlagen, die auch Importerzeugnisse umfassen soll. Verbraucherinnen und Verbraucher können von ihren Auskunftsrechten Gebrauch machen und beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, ob besonders besorgniserregende PFC in einem Produkt enthalten sind.
Für diese Anfrage stellt das Umweltbundesamt eine Anfragemöglichkeit im Internet bereit. Dort können Sie die Artikelnummer eingeben, die unter dem Strichcode zu finden ist. Die Anfrage wird automatisch an den Hersteller oder Händler geschickt. Innerhalb von 45 Tagen muss der Hersteller antworten. Bleibt die Antwort aus, sollte man nachhaken und den Vorfall einer zuständigen Kontrollbehörde im eigenen Bundesland (siehe Tabelle) melden. Dem Hersteller droht dann ein Bußgeld.
Darüber hinaus informiert die kostenlose iPad-App des Umweltbundesamts „PFC-Planet“ Verbraucherinnen und Verbraucher, wo man überall mit diesen Substanzen in Kontakt geraten kann, wie PFC in den Körper und in die Umwelt gelangen und was man dagegen tun kann. Veranstaltungs-Tipp: Die Ausstellung FAST Fashion in Hamburg thematisiert auch die Schnelllebigkeit von Textilien und die Auswirkungen von Textilchemikalien auf Mensch und Umwelt. Sie läuft noch bis zum 25. Oktober 2015.
Und übrigens: Es gibt auch PFC-freie Outdoor-Produkte. Einige Hersteller haben sich gegenüber Greenpeace verpflichtet, künftig auf PFC zu verzichten.
Schutz vor besorgniserregenden Chemikalien – die Arbeit des UBA
Die Europäische REACH Verordnung definiert, welche Chemikalien besonders besorgniserregend sind. Zum Beispiel solche mit fortpflanzungsschädigenden Wirkungen oder langlebigen, anreichernden und giftigen Eigenschaften. Das Umweltbundesamt identifiziert Chemikalien, die aus ökologischer Sicht besonders besorgniserregend sind und schlägt der EU gesetzliche Maßnahmen vor. Dazu gehören neben einer Kennzeichnung auch die Zulassungspflicht und Beschränkungen von Herstellung, Verwendung und Import. Außerdem informiert das UBA die Öffentlichkeit über bedenkliche Stoffe.